Arbeits- und Wegeunfall: Was jetzt zu tun ist – D-Arzt, Diagnose, Therapie & schnelle Rückkehr in den Job

Nach der Sommerpause nimmt der Alltag wieder Fahrt auf – die Straßen sind voller, der Pendelverkehr dichter, Außentermine häufen sich und in vielen Betrieben starten neue, körperlich fordernde Projekte. Damit steigt erfahrungsgemäß auch das Risiko für Arbeits- und Wegeunfälle: vom Sturz auf nassem Werkstattboden über eine akute Rückenverletzung beim Heben bis hin zum Fahrradunfall auf dem direkten Weg zur Arbeit. Wer in einer solchen Situation richtig reagiert, spart Zeit, vermeidet Folgeschäden und sichert den Versicherungsschutz.

Entscheidend sind die nächsten Schritte: Erste Hilfe leisten, den Hergang kurz dokumentieren und zeitnah einen D-Arzt (Durchgangsarzt) aufsuchen – idealerweise am selben Tag. Der D-Arzt stellt die Diagnose, steuert das Heilverfahren und sorgt für die korrekte BG-Dokumentation (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse). Anschließend wird eine passgenaue Therapie geplant – von funktionellen Verbänden und Physiotherapie bis zu modernen, schonenden Verfahren – und in einen realistischen Return-to-Work-Plan überführt, der die stufenweise Rückkehr an den Arbeitsplatz regelt.

Dieser Leitfaden erklärt kompakt und praxisnah, worauf es ankommt: den Unterschied zwischen Arbeits- und Wegeunfall, die wichtigsten Maßnahmen in den ersten 24 Stunden, den Ablauf in der D-Arzt-Sprechstunde, sinnvolle Therapiebausteine sowie eine strukturierte Wiedereingliederung. So wissen Sie im Ernstfall genau, was zu tun ist – und kommen schneller und sicherer zurück in Job und Alltag.

Arbeitsunfall oder Wegeunfall – der Unterschied in Kürze

Beide Fälle fallen in der Regel unter die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse). Für Sie wichtig: rasch handeln, sauber dokumentieren, D-Arzt aufsuchen.

  • Arbeitsunfall: Ein Unfall, der in ursächlichem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit steht (z. B. Sturz in der Werkhalle).
  • Wegeunfall: Ein Unfall auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit (inkl. Kita-Umweg, wenn regelmäßig und notwendig).

Erste Schritte unmittelbar nach dem Unfall

  1. Erste Hilfe & Notfall: Wunden versorgen, bei Bedarf 112 rufen.
  2. Unfall dokumentieren: Unfallzeit, -ort, Tätigkeit, Zeugen, Fotos notieren.
  3. Arbeitgeber informieren: Meldung an Vorgesetzte/Arbeitsschutz – die Unfallanzeige ist bei > 3 Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit vorgeschrieben.
  4. Zum D-Arzt: Möglichst am selben Tag. In Notfällen zunächst nächstgelegenes Krankenhaus, danach D-Arzt-Vorstellung.
  5. Unterlagen mitnehmen: Personalausweis, eGK, Arbeitgeber-/Tätigkeitsdaten, ggf. BG/Unfallkasse, kurze Schilderung des Hergangs.

Warum zum D-Arzt?
Der Durchgangsarzt (Facharzt für Unfallchirurgie/Orthopädie mit BG-Zulassung) steuert das Heilverfahren, sichert die medizinische und versicherungsrechtliche Dokumentation und veranlasst bei Bedarf Reha- und Hilfsmittel.

Tätigkeit des D-Arztes bei der Untersuchung

Der Durchgangsarzt (D-Arzt) ist Ihre erste fachärztliche Anlaufstelle nach einem Arbeits- oder Wegeunfall. In der Erstvorstellung klärt er zunächst den Unfallhergang (Ort, Zeit, Tätigkeit, Zeugen) und prüft, ob ein Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung vorliegt. Es folgen eine gezielte Anamnese zu aktuellen Beschwerden, Vorerkrankungen, Vorverletzungen und Medikation.

Die körperliche Untersuchung umfasst Inspektion, Palpation, Beweglichkeits- und Stabilitätsprüfungen sowie neurovaskuläre Tests (Durchblutung, Sensibilität, Motorik). Abhängig vom Befund veranlasst der D-Arzt die erforderliche Diagnostik – etwa Röntgen, Ultraschall oder MRT – und legt eine sofortige Erstbehandlung fest: Wundversorgung, Ruhigstellung oder funktionelle Verbände, Schmerz- und Abschwelltherapie, ggf. Tetanus-Check.

Parallel sorgt der D-Arzt für die BG-Dokumentation (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) und steuert das Heilverfahren: Er stellt Arbeits- bzw. Sportfähigkeit fest, verordnet Heil- und Hilfsmittel (Physio/Ergo, Orthesen, Einlagen), organisiert Kontrolltermine und überweist bei Bedarf weiter (z. B. Bildgebung, BG-Klinik). Zusammen mit Ihnen entwickelt er einen Return-to-Work-Plan mit stufenweiser Belastungssteigerung und ergonomischen Anpassungen. Ziel ist eine schnelle, sichere und nachhaltige Wiederherstellung Ihrer Belastbarkeit – medizinisch fundiert und versicherungsrechtlich korrekt begleitet.

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Therapie-Bausteine

Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse kombiniert der D-Arzt evidenzbasierte Standardmaßnahmen mit modernen, schonenden Verfahren, stets indikationsbezogen und so dezent wie nötig. Am Beginn stehen meist Akutmaßnahmen: Die verletzte Struktur wird kurzfristig geschont oder entlastet, Schwellungen werden durch Kühlung reduziert, und funktionelle Verbände stabilisieren, ohne die Frühmobilisation zu behindern. Eine gezielte Schmerztherapie schafft die Voraussetzung, um von Anfang an sinnvoll bewegen zu können.

Daran schließt sich die Physiotherapie an. Sie verfolgt ein klar strukturiertes Stufenkonzept aus Frühfunktion, Mobilitäts- und Koordinationstraining bis hin zum progressiven Kraftaufbau. So werden Bewegungsangst und Schonhaltungen vermieden, das Gewebe adäquat belastet und die Rückkehr in Alltag und Beruf vorbereitet.

Maßstab aller Entscheidungen sind rasche Belastbarkeit und sichere Heilung – mit möglichst wenig Medikamenten, ohne unnötige Eingriffe und mit einem klaren Plan zurück in Alltag und Beruf. Welche zusätzlichen Optionen zum Zug kommen, ergibt sich aus der ärztlichen Einschätzung und Ihrem individuellen Zielprofil. 

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Häufige Fragen (FAQ)

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich sind die Regelungen der DGUV/BG.

  • Muss ich immer zum D-Arzt?
    Bei Arbeits-/Wegeunfall ja – insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit, geplanter Physio/Heilmittel-Verordnung oder wenn mehr als eine Arztkonsultation nötig ist.
  • Darf ich zuerst zum Hausarzt?
    Bei leichten Bagatellverletzungen möglich; für das BG-Heilverfahren ist die D-Arzt-Vorstellung maßgeblich. Im Notfall zuerst Klinik, danach D-Arzt.
  • Wer trägt die Kosten?
    In der Regel die gesetzliche Unfallversicherung (BG/Unfallkasse). Zuzahlungen fallen üblicherweise nicht an.
  • Was, wenn Beschwerden anhalten?
    Erneute Vorstellung – Anpassung der Therapie (z. B. Bildgebung, Physio-Progression, ergänzende Verfahren wie Stoßwelle oder Akupunktur).

Fazit: Schnell handeln – sicher zurück in den Job

Nach Arbeits- oder Wegeunfall zählen Tempo, Dokumentation und die richtige Anlaufstelle. Der D-Arzt koordiniert Diagnostik und Heilverfahren; individuell kombinierte Therapien sorgen dafür, dass Sie schnell und sicher in Alltag und Beruf zurückkehren. Fr. Dr. med. Dießner in der Orthopädie Pankow ist zugelassene D-Ärztin und unterstützt Sie gern – von der ersten Einschätzung über die Behandlung bis zur belastungs­gerechten Wiedereingliederung.

Orthopädie Pankow
Ihre Gesundheit in besten Händen